ACHTUNG: 3G am Arbeitsplatz

ACHTUNG: 3G am Arbeitsplatz

Wichtige Informationen für alle jobtoper und jobtoperinnen zu den ab 01. November 2021 geltenden 3G-Regeln am Arbeitsplatz!

Ab dem 01. November ist am Arbeitsplatz im Unternehmen oder auf einer Baustelle ein Nachweis im Sinne der 3G-Regel von Dir als jobtop-ArbeitnehmerIn zu erbringen.

3G am Arbeitsort

3G am Arbeitsort bedeutet, dass ihr ab 01. November 2021 den Arbeitsort (Firmen-KFZ, Lager, Werkstatt, Baustelle und Büro) nur noch mit gültigen 3G-Nachweis geimpft, genesen oder getestet betreten dürft.

Ohne gültigen Nachweis müsst ihr den Arbeitsort verlassen!

Als 3G-Nachweis gilt:

  • Impfnachweis (1G) mit einem zentral zugelassenen Impfstoff (Moderna,BioNTech/Pfizer, Astra-Zeneca, SPUTNIK gilt nicht!!), wobei die Zweitimpfung nicht länger als 360 Tage zurückliegen darf bzw bei Einmalimpfstoffen (Johnsen & Johnsen) die Impfung nicht länger als 270 Tage zurückliegen darf, oder

  • Genesungsnachweis (2G), wobei dieser grundsätzlich maximal 180 Tage alt sein darf, oder

  • negativer PCR-Test (2,5G), der nicht älter als 72 Stunden sein darf (IN WIEN max. 48 Stunden), oder

  • negatives Testergebnis (3G), im Falle eines Antigentests darf dieser maximal 24 Stunden alt sein (IN WIEN SIND KEINE SELBSTTESTUNGEN bzw WOHNZIMMERTESTS ERLAUBT - unbedingt Apotheke oder Teststraßen aufsuchen!), im Falle eines Antikörpertests maximal 90 Tage.

Du bist dafür verantwortlich, dass Du einen 3G-Nachweis zum Arbeitsort mitbringst. Arbeitgeber bzw die Beschäftiger sind verpflichtet "stichprobenartige Kontrollen" durchzuführen und wenn Du keinen 3G-Nachweis mit dabei hast, dann musst Du sofort den Arbeitsort verlassen. 

Bei einer behördlichen Überprüfung kann an Dich eine Strafe in der Höhe von bis zu EUR 500,00 verhängt werden und dem Arbeitgeber drohen Strafen bis zu EUR 3.600,00.

 

(Von 01. November bis 14. November ist eine Übergangsfrist gültig, in dieser Zeit musst Du eine FFP2-Maske tragen, wenn Du keinen 3G-Nachweis hast)

Kostenlose Antigen- und PCR-Tests sind in Apotheken und Teststraßen jederzeit erhältlich!

Dein Kundenbetreuer unterstützt Dich gerne bei weiteren Fragen oder Vereinbarung eines Impftermins.

 

Bleib gesund, dein jobtop-Team!

 

 

 

27-10-2021 | jobtop Personalbereitstellung Ges.m.b.H.

Das könnte Sie auch interessieren

Inside jobtop mit Hannes Roiss

Inside jobtop mit Hannes Roiss

Seit Beginn dabei. Seit Jahren der Fachexperte für den Malerbereich. Seit 2012 Vertriebsleiter mit größerer Verantwortung und damit auch umfangreichen Gestaltungsmöglichkeiten.

Mehr lesen...Weniger anzeigen

Einsatzbereitschaft, Kompetenz und Leistungsfähigkeit haben ihn in diese verantwortungsvolle Position geführt.

Die wenige Zeit die bleibt, nützt er für Unternehmungen mit seiner Familie, die Ihm den nötigen Work-Life-Balance bietet.

März 2005

Zuschuss vom SWF

Zuschuss vom SWF

Wenn du als Zeitarbeitskraft arbeitslos wirst, helfen wir dir über den Sozial- und Weiterbildungsfonds mit einer finanziellen Unterstützung von 270 Euro.
 
✅ rasche finanzielle Unterstützung zusätzlich zum Arbeitslosengeld
✅ zusätzliche 270 Euro, wenn du länger als ein Monat arbeitslos bist
✅ Auszahlung mehrmals pro Jahr möglich
 
Mehr lesen...Weniger anzeigen

Diese Unterstützung können Zeitarbeitskräfte in Anspruch nehmen, die durchgehend mindestens 2 Monate beschäftigt waren.

Ruf uns an unter +43 7435 50200 schreib ein Nachricht an deine·n Betreuer·in. Weitere Informationen: https://www.swf-akue.at/ind.../fuer-zeitarbeitnehmerinnen...
Inside jobtop mit Karin Maerkinger

Inside jobtop mit Karin Maerkinger

„Der April tut was er will“ und so brachte er uns mit Karin eine neue Vertriebsassistentin.

Mehr lesen...Weniger anzeigen

Die bisherige Assistentin Kathrin Kastner ist fortan in der Kunden- und Personalberatung tätig, sodass wir die Position „Vertriebsassistentin“ neu ausschreiben mussten.

Nach der Einschulungszeit sitzt sie nun fest im Sattel und ist mit den vielen verschiedenen und vor allem spannenden Aufgaben bestens vertraut.

April 2014